Beschreibung

Theoretische Grundlagen

Die PSY-Diplom-Lehrgänge der österreichischen Ärztekammer basieren auf dem bio-psycho-sozialen Krankheitsverständnis.
Im Bestreben Ärztinnen und Ärzten sowohl psychosoziales sowie psychosomatisches und psychotherapeutisches Denken und Handeln zu vermitteln, wurde eine Aufteilung auf 3 aufeinander aufbauende Diplome vorgenommen. Jedes Diplom ist in sich abgeschlossen.

 

PSY 1

    Psychosoziale Medizin

1 Semester

PSY 2

    Psychosomatische Medizin

4 Semester

PSY 3

    Psychotherapeutische Medizin 

6 Semester

 

An wen richtet sich die Fortbildung und Weiterbildung?

An alle Ärztinnen und Ärzte aus verschiedensten Tätigkeitsbereichen (Hausärzte, Gynäkologen, Kinderärzte, usw.…), sowohl im Stationsalltag als auch im niedergelassenen Bereich.

 

Wofür stehen wir?

Es ist uns ein Anliegen, die Lehrinhalte praxisorientiert zu vermitteln um sie gut in den jeweiligen Arbeitsbereich integrieren zu können.

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Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen

Die PSY-Diplome sind postgraduelle Fortbildungsdiplome der Österreichischen Ärztekammer. Sie können nach geltenden Bestimmungen nach Vollendung des Humanmedizin-Studiums und mit Beginn der Turnuszeit bzw. Facharztausbildung begonnen werden.
Das Einreichen bei der Österreichischen Ärztekammer um die Verleihung des jeweiligen ÖÄK-Diploms ist mit abgeschlossenem ius practicandi bzw. mit Ende der Facharztausbildung möglich.
Die praktische Anwendung ist entsprechend dem Ärztegesetz im eigenen Fachgebiet möglich.

Nach dem Abschluss des Diploms Psychotherapeutische Medizin (PSY 3) besteht die Möglichkeit, an den „Supervisionstankstellen“ teilzunehmen.

 

Fehlzeiten während der Diplomfortbildung

Für alle PSY-Diplom Lehrgänge gilt gemäß der Diplom-Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer, dass Fehlzeiten bis zu einem Ausmaß von 10% toleriert werden können.

Fehlende Wochenenden können soweit möglich, wenn Sie thematisch wieder angeboten werden, nachgeholt werden.
Die Einzelsupervision die im Ausbildungsjahr vorgesehen ist, kann in einem darauffolgenden Jahr nachgeholt werden, wenn eine Nutzung bisher nicht möglich war.

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Diplomansuchen

Die Überprüfung der Voraussetzungen zur Einreichung für die PSY – Diplome erfolgt über die "Wissenschaftliche Gesellschaft für psychotherapeutische Medizin". Die Einreichung und Verleihung der Diplome erfolgt über die Österreichische Akademie der Ärzte (ÖÄK-Diplom).

 

Einreichprozedere für ÖÄK-PSY-Diplomansuchen

Das Studienbuch ist verpflichtend zum Einreichen aufzubewahren.

Für alle ÄrztInnen unserer PSY-Diplom-Curricula PSY1, PSY2 und PSY3, die um ein ÖÄK-PSY-Diplom ansuchen können:

Nach geltender Diplomordnung ist ein Ansuchen erst möglich, wenn Sie entweder über ein ius practicandi verfügen oder Ihre Facharztausbildung abgeschlossen haben.
Überprüfen Sie selbst, ob Sie alle vorgeschriebenen Ausbildungsteile des jeweiligen PSY-Diplom-Curriculums erfüllt haben (siehe Studienbuch). Für alle PSY-Diplom Lehrgänge gilt gemäß der Diplom-Richtlinie ÖÄK, dass Fehlzeiten bis zu einem Ausmaß von 10% toleriert werden können.

PSY1: schicken Sie eine Kopie des Studienbuches, zur Durchsicht, in eingescannter Version per E-Mail an das Sekretariat.

PSY2 und PSY3: alle erforderlichen Unterlagen für das betreffende PSY-Diplom den jeweils zuständigen Lehrgangsleitern beim persönlichen Abschlussgespräch mitbringen.

Anschließend erhalten Sie eine Abschlussbestätigung der WGPM über die erfolgreiche Absolvierung des Curriculums, um dessen Diplom-Verleihung Sie ansuchen.
Diese WGPM-Abschlussbestätigung zusammen mit dem ÖÄK-Diplom-Antragsformular (https://www.arztakademie.at/diplome-zertifikate-cpds/antragsformulare/) an die dort angegebene Adresse schicken. Bitte reichen Sie nur diese beiden Blätter ein. Alle anderen Unterlagen im Original (Studienbuch etc.) verbleiben bei Ihnen, um diese bei einer eventuellen Anforderung durch die ÖÄK vorlegen zu können.

Allgemeines: 
Da die Curricula aufeinander aufbauend sind, muss jeweils vor dem Diplom-Ansuchen das vorangegangene PSY-Diplom-Curriculum absolviert sein, sie können jedoch gemeinsam eingereicht werden.

Für KollegInnen, die in Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin stehen, gelten seit 2012 gesonderte Bestimmungen: für das Ansuchen um das ÖÄK-Diplom „Psychotherapeutische Medizin“ (PSY3) benötigen Sie auch Teile des PSY 2 Diploms („Basiscurriculum“).